Pflegewohnen -
Das "Umsorgt Sein" wird hier gelebt

Die Zielsetzung unserer Pflege- und Betreuungsleistungen beruht auf folgenden Grundsätzen:
  • Die Würde älterer und kranker Menschen zu achten und zu respektieren

  • Die Wahrung der Individualität und der Privatsphäre unserer Bewohner

  • Die Sicherung von Lebensqualität unter Beachtung biographischer und persönlicher Lebensgewohnheiten

  • Das Denken und Handeln nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten

  • Verlässliche Partner für die uns anvertrauten Menschen und ihre Angehörigen zu sein

  • Das Ausrichten der Qualität unserer Leistungen nach den neuesten medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen

  • Der hohe Anspruch an unsere fachliche Qualifikation und unser professionelles Handeln

  • Das kreative, kooperative und kommunikative Arbeiten in unserer Gemeinschaft

Des Weiteren ist uns wichtig, die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen der Bundesregierung in den Fokus unserer Arbeit zu stellen:

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

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